Allgemeines
Mit 01.01.2014 wurde eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich geschaffen. Für jedes Bundesland besteht in Hinkunft ein Verwaltungsgericht des Landes. Für den Bund wurde ein Bundesverwaltungsgericht eingerichtet.
Mit diesem Zeitpunkt wurden die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31.12.2013 bei diesen Behörden anhängigen Verfahren sowie der bei den Aufsichtsbehörden anhängigen Verfahren über Vorstellungen (Art 119a Abs 5 B-VG) ging auf die Verwaltungsgerichte über.
Dies gilt auch für die bei sonstigen Behörden anhängigen Verfahren, in denen diese Behörden sachlich in Betracht kommende Oberbehörde oder im Instanzenzug übergeordnete Behörde sind, mit Ausnahme von Organen der Gemeinde.
Gesetzliche Grundlagen:
» Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl I Nr 51/2012)
» Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013 (BGBl I Nr 33/2013)
» Verfassungsgesetz über die Änderung der Landesverfassung (LGBl Nr 14/2013)