Kosten und Gebühren bis zum 31.01.2015

Vor dem Landesverwaltungsgericht gelten ua folgende Kostenregelungen: Im Verwaltungsstrafverfahren: Für das Beschwerdeverfahren ist ein Kostenbeitrag in der Höhe von 20 % der verhängten Strafe, mindestens jedoch 10 Euro, zu entrichten, wenn das angefochtene Straferkenntnis mit...
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