Kosten und Gebühren bis zum 31.01.2015

  Vor dem Landesverwaltungsgericht gelten ua folgende Kostenregelungen: Im Verwaltungsstrafverfahren: Für das Beschwerdeverfahren ist ein Kostenbeitrag in der Höhe von 20 % der verhängten Strafe, mindestens jedoch 10 Euro, zu entrichten, wenn das angefochtene Straferkenntnis...
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Entscheidungen

  Entscheidungen: Das Verwaltungsgericht entscheidet grundsätzlich durch Einzelrichter (§ 2 VwGVG). Das Verwaltungsgericht hat die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen (etwa wegen Verspätung) oder das Verfahren einzustellen...
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Öffentliche mündliche Verhandlung

  Das Landesverwaltungsgericht hat auf Antrag oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen. Der Beschwerdeführer hat die Durchführung einer Verhandlung in der Beschwerde oder im Vorlageantrag zu beantragen. In einer solchen Verhandlung steht den...
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Prüfungsumfang des Landesverwaltungsgerichtes

  Soweit das Verwaltungsgericht nicht Rechtswidrigkeit wegen Unzuständigkeit der Behörde gegeben findet, hat es den angefochtenen Bescheid, die angefochtene Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und die angefochtene Weisung auf Grund der...
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Verfahrenshilfeverteidiger

  Gemäß § 40 VwGVG kann dem Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen ein Verfahrenshilfeverteidiger beigegeben werden, dessen Kosten der Beschuldigte nicht zu tragen hat. Verfahrenshilfe kann nur auf Antrag des Beschuldigten gewährt werden....
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Vertretung

  Im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang. Die Beiziehung eines Rechtsanwaltes ist aber natürlich zulässig.
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Parteien des Verfahrens

  Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sind die Parteien des behördlichen Verfahrens und die belangte Behörde (§ 8 AVG, § 18 VwGVG).
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